Anmeldung für Ausbildungen, Seminare, Workshops und Meditationen
Die Anmeldung soll ausschließlich in schriftlicher Form per Mail erfolgen. Stefan Hermkes übersendet Ihnen nach der verbindlichen Anmeldung eine Anmeldebestätigung.
Vor jeder Ausbildung, Behandlung oder Seminar verweist er auf sein AGB hin welches auf der Homepage www.stefanhermkes.de hinterlegt ist.
Anmeldung und Rechnung
Die Seminar, Behandlung oder Ausbildungsgebühr ist bis zum Beginn zu entrichten.
Rücktritt
Bei Stornierung Ihrer Anmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn erhebt Stefan Hermkes lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 15 .- pro Kurs. Bei späterer Abmeldung werden 80 % der Seminargebühr fällig. Sollte ein Teilnehmer nach angefangener Reiki, Heiler, Jenseitsausbildung oder Kursbuchung diese absagen oder sogar abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Verantwortung und Haftung
Sie nehmen in eigener Verantwortung an Ausbildungen oder Seminaren teil.
Unterkunft und Verpflegung
Unterkunftskosten sind in der Seminargebühr nicht enthalten. Als Verpflegung werden Getränke und Snacks bereitgestellt.
Stefan Hermkes kann vor Beginn einer Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen nicht erreicht wird oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Vertragsbeginn von einer Durchführung absehen. In diesem Fall werden entrichtete Seminargebühren in vollem Umfang zurückerstattet. Haftungs- und Schadenersatzansprüche gegen Stefan Hermkes sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Fotos, die während Veranstaltungen, Behandlungen, Seminaren, Meditationsabende , Workshops von mir gemacht werden oder in Auftrag gegeben werden, dürfen zur Ansicht auf die Homepage der Heilpraxis für Neues Bewusst Sein dargestellt und veröffentlicht werden.
Die Anwendungen ersetzen keinen Arzt, Apotheker oder Heilpraktiker. Eine bestehende ärztliche Behandlung sollte daher nicht unter oder abgebrochen werden, eine notwendige nicht hinausgeschoben oder unterlassen werden.
Energetisches Heilen oder Reiki soll keine ärztliche oder therapeutische Behandlung ersetzen, aber es kann alle Behandlungsformen unterstützen und auch die Nebenwirkungen von Medikamenten mindern oder aufheben. Der Körper wird zur Selbstheilung angeregt.
Rückerstattung bei nicht zustande gekommenem Jenseitskontakt
Sollte während einer Sitzung kein Jenseitskontakt zustande kommen, wird das für die Sitzung gezahlte Honorar zurückerstattet.
Kommt jedoch ein Jenseitskontakt zustande, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn die Beweisführung vom Teilnehmer als nicht ausreichend, nicht eindeutig oder nicht konkret genug empfunden wird.
Dies gilt auch, wenn einzelne übermittelte Informationen nicht bestätigt oder zugeordnet werden können, bestimmte erwartete Informationen oder Beweise fehlen oder die Sitzung insgesamt nicht den persönlichen Erwartungen des Teilnehmers entspricht.
Ein Jenseitskontakt lässt sich hinsichtlich Inhalt, Umfang und Genauigkeit nicht vorhersagen oder garantieren. Es kann daher nicht zugesichert werden, welche Informationen übermittelt werden und in welcher Ausführlichkeit oder Genauigkeit diese wahrgenommen werden.
Auch eine konkrete oder besonders hohe Erwartungshaltung hinsichtlich bestimmter Verstorbener, Aussagen, Ereignisse oder Beweise begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich dann, wenn kein Jenseitskontakt zustande gekommen ist. Sie stellt keine Garantie für bestimmte Inhalte, Aussagen oder eine bestimmte Form oder Qualität der Beweisführung dar.
Terminabsagen und Ausfallhonorar bei Jenseitskontakten, Heilbehandlungen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage ist bis einschließlich zwei Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Bei einer Absage am Kalendertag vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar von 100 Euro berechnet, höchstens jedoch der vereinbarte Sitzungspreis.
Bei einer Absage am Termintag, auch unmittelbar vor Beginn, sowie bei Nichterscheinen wird der vereinbarte Sitzungspreis als Ausfallhonorar berechnet.
Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden angerechnet. Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt oder vermindert sich das Ausfallhonorar entsprechend.
